Regierungsrat will Schutzschirm für Grossveranstaltungen

Grossveranstaltungen beleben unseren Kanton und haben aufgrund ihres Gewichts für Tourismus, Handel und weitere Branchen eine volkswirtschaftliche Bedeutung. Der Regierungsrat will Organisatoren von Grossveranstaltungen mit einem Schutzschirm mehr Sicherheit für die Planung in Zeiten der Pandemie bieten. Bund und Kanton tragen je die Hälfte der Kosten. Der Regierungsrat beantragt für den Schutzschirm Kantonsmittel im Umfang von 19 Mio. Franken.

Die Organisation von Grossveranstaltungen ist in Zeiten der Covid-19-Pandemie besonders herausfordernd. Einerseits ist die epidemiologische Lage nur bedingt vorhersehbar. Andererseits benötigen solche Grossveranstaltungen grosse finanzielle Mittel und einen langen zeitlichen Vorlauf.

Kurzfristige Absagen von Grossveranstaltungen, wie sie in Zeiten der Pandemie unvermeidlich sind, führen zu einem erheblichen finanziellen Schaden. Dieser kann wichtige Veranstaltungen im Kanton und damit verbunden Unternehmen und Arbeitsplätze dauerhaft in ihrer Existenz bedrohen. Grossveranstaltungen beleben unseren Kanton und haben aufgrund ihres Gewichts für Tourismus, Handel und weitere Branchen eine volkswirtschaftliche Bedeutung.

Der Bundesrat hat mit seiner Verordnung über Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung die Grundlage für den Schutzschirm geschaffen. Mit einem Ratschlag beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, diesen Schutzschirm für die Veranstaltungsbranche in Basel-Stadt einzuführen. Bund und Kanton tragen je die Hälfte der Kosten. Für die Finanzierung der kantonalen Unterstützung beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat Mittel in Höhe von 19 Mio. Franken. Die Leistungen des Schutzschirms sind subsidiär zu anderen Leistungen der öffentlichen Hand und an bestimmte Anforderungen geknüpft.

Veranstalter in den Bereichen Messen, Sport und Kultur sollen an der Planung ihrer Grossveranstaltungen im Kanton Basel-Stadt im Zeitraum Juli 2021 bis April 2022 festhalten können. Sofern die nötigen Schutzmassnahmen und die entsprechenden Bewilligungen vorliegen, können Veranstalter für Anlässe mit einem Publikumsaufkommen von über 5000 Personen (kumuliert über mehrere aufeinander folgende Veranstaltungstage) die Unterstellung unter den Schutzschirm beantragen. Sollten Veranstaltungen mit einer kantonalen Zusicherung aus epidemiologischen Gründen dann nicht stattfinden können, haben die Organisatoren Anspruch auf eine Entschädigung der ungedeckten Kosten. Veranstalter tragen eine Franchise von 5000 Franken und einen Selbstbehalt von 10 Prozent.

Unter Berücksichtigung der geplanten Veranstaltungen im genannten Zeitraum wären aktuell rund 50 Grossveranstaltungen für den Schutzschirm berechtigt.

 

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