Lohngleichheitskontrollen im öffentlichen Beschaffungswesen starten im Mai 2021

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit: Dieser Grundsatz gilt auch im öffentlichen Beschaffungswesen. Ab dem 1. Mai 2021 führt der Kanton Basel-Stadt Lohngleichheitskontrollen im öffentlichen Beschaffungswesen ein. Die Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern lädt im März zu einer Informationsveranstaltung ein, die in Zusammenarbeit mit der Kantonalen Fachstelle für öffentliche Beschaffungen durchgeführt wird.

Der Verfassungsauftrag «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» gilt auch im öffentlichen Beschaffungswesen und ist dem Kanton Basel-Stadt ein grosses Anliegen. Aus diesem Grund führt der Kanton Basel-Stadt bei Ausschreibungen ab dem 1. Mai 2021 eine Selbstdeklarationspflicht für Unternehmen ein: Anbieterinnen und Anbieter reichen künftig zusammen mit der Offerte eine Selbstdeklaration inklusive Nachweis zur Lohngleichheit im Unternehmen ein. Zudem wird die Lohngleichheit bei Unternehmen, die einen Auftrag des Kantons erhalten haben, mit Stichkontrollen überprüft. Dafür wird Logib, das Standard-Analyse-Tool des Bundes, eingesetzt. Fehlbare Unternehmen haben ein Jahr Zeit, um Korrekturen vorzunehmen. Danach können Sanktionen ausgesprochen werden.

Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden ist es erst seit Kurzem möglich, die Lohngleichheit mit dem Standard-Analyse-Tool Logib zu analysieren. Für diese Unternehmen gilt deshalb eine einjährige Einführungsphase, während der auf Kontrollen verzichtet wird. Die Unternehmen haben so die Chance, sich mit Logib vertraut zu machen und wo nötig Korrekturmassnahmen zu ergreifen.

Informationsveranstaltung für Unternehmen

Die Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern lädt am 15. März 2021 zu einer Informationsveranstaltung ein, die in Zusammenarbeit mit der Kantonalen Fachstelle für öffentliche Beschaffungen durchgeführt wird. Dabei werden die Selbstdeklarationspflicht, der Kontrollprozess sowie die Einführungsphase für kleinere Unternehmen im Detail vorgestellt und Fragen zu den Lohngleichheitskontrollen im Beschaffungswesen beantwortet. Im Anschluss wird Logib, das Lohngleichheitsinstrument des Bundes, von einem Experten des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann präsentiert.

Nach der Veranstaltung haben Unternehmen ausreichend Zeit um den Nachweis zur Lohngleichheit zu erstellen, bevor per 1. Mai 2021 die Selbstdeklarationspflicht umgesetzt wird. Ein Merkblatt zu den Lohngleichheitskontrollen im Beschaffungswesen steht ab Mitte März auf der Website der Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern zum Download zur Verfügung.

Zeitpunkt und Anmeldung

Die Veranstaltung findet am Montag, 15. März 2021, von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr statt und wird virtuell durchgeführt. Die Teilnahme ist kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung unter diesem Link. Anmeldeschluss ist der 28. Februar 2021

Hinweise:

Informationen zur Lohngleichheit im öffentlichen Beschaffungswesen des Kantons Basel-Stadt: www.gleichstellung.bs.ch/lohngleichheit/beschaffungswesen

Informationen zum Standard-Analyse-Tool Logib: www.logib.ch

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