Umsetzung der Verfassungsinitiative „Recht auf Wohnen“:

Regierungsrat will Wohnraum für Geringverdienende schaffen

Mit gezielten Massnahmen will der Regierungsrat Wohnraum für Geringverdienende schaffen. Dazu gehört eine öffentlich-rechtliche Wohnbaustiftung, die preisgünstigen Wohnraum erwirbt oder erstellt. Weiter wird ein Fonds eingerichtet, um Anteilscheine von Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu finanzieren. Dadurch will der Regierungsrat eine grössere soziale Durchmischung beim gemeinnützigen Wohnungsbau fördern. Insgesamt soll der Anteil von Genossenschaftswohnungen, preisgünstigen Wohnungen der öffentlichen Hand und Wohnungen der neu geschaffenen Wohnbaustiftung von heute rund 13.5 schrittweise auf 25 Prozent erhöht werden.

Am 10. Juni 2018 hat die Basler Stimmbevölkerung die Verfassungsinitiative „Recht auf Wohnen“ angenommen. Der Regierungsrat legt nun Massnahmen vor, die wesentlich über die bestehenden Mietzinszuschüsse hinausgehen. Die neuen Massnahmen sollen allen Personen im Kanton Basel-Stadt eine Wohnung ermöglichen, die ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten entspricht:

Eine neue Wohnbaustiftung für mehr preisgünstigen Wohnraum
Die neue Wohnbaustiftung soll dazu beitragen, dass bereits bestehender, preisgünstiger Mietwohnraum erhalten bleibt. Mithilfe einer Ersteinlage von 35 Millionen Franken soll die Stiftung ein Portfolio von bis zu 250 Wohnungen aufbauen, die in erster Linie an Personen mit kleinem und mittlerem Einkommen vermietet werden können. Für Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann ist klar: „Eine öffentlich-rechtliche Wohnbaustiftung zu installieren ist eine sinnvolle Massnahme zum Erhalt von preisgünstigen Wohnungen. Dass diese Massnahme erfolgreich ist, sehen wir auch in anderen Kantonen: Dort leisten Wohnbaustiftungen einen erheblichen Beitrag für mehr preisgünstige Wohnungen.“

Ein neuer Fonds für mehr soziale Durchmischung in den Genossenschaften
Mit einem neu geschaffenen Fonds von 1,8 Millionen Franken will der Regierungsrat Haushalte mit einem tiefen Einkommen bei der Finanzierung von Anteilscheinen von Genossenschaften oder anderen Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus unterstützen. Finanzschwache Haushalte sind bei den Genossenschaften klar untervertreten. Mit einer gezielten Unterstützung sollen die finanziellen Hürden beim Eintritt in eine Genossenschaft abgebaut und die Durchmischung verbessert werden.

Wohnbauprogramm für 1000 neue Wohnungen
Der Regierungsrat will das Angebot an preisgünstigen kommunalen Wohnungen des Kantons von heute 500 auf 1‘500 verdreifachen. Damit die Wohnungen preisgünstig angeboten werden können, soll die Bauweise angepasst sowie eine Vermietung nach Kostenmiete eingeführt werden. Regierungsrätin Tanja Soland betont: „Um unsere Ziele beim preisgünstigen Wohnraum zu erreichen, müssen wir alle Möglichkeiten ausschöpfen. Der Ausbau im Portfolio des Kantons in eigener Verantwortung ist schlicht unverzichtbar.“

Mietzinszuschüsse im bisherigen Umfang
Neben diesen neuen Massnahmen möchte der Regierungsrat an den Mietzinszuschüssen (Subjekthilfen) im bisherigen Umfang festhalten. In den vergangenen Jahren ist es für Haushalte mit geringem Einkommen zunehmend schwieriger geworden, eine passende Wohnung zu finden. Dies zeigt sich auch an den steigenden Mietzinszuschüssen (Subjekthilfen), die der Kanton Basel-Stadt jährlich ausgibt: Über 17‘000 Haushalte oder 20 Prozent aller Mietshaushalte erhalten im Kanton Basel-Stadt Mietzinszuschüsse im Rahmen von Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen oder Familienmietzinsbeiträgen. Damit können einkommensschwache Personen auf dem Wohnungsmarkt unterstützt werden.

Hinweise:

Bericht und Ratschlag des Regierungsrates sind ab dem 20. März 2020, 10:00 Uhr, unter www.bs.ch abrufbar.

Am 10. Juni 2018 wurden vier kantonale Wohninitiativen vom Volk angenommen. Die beiden Gesetzesinitiativen sind bereits in Kraft und werden so angewandt. Das heisst, es ist bereits Pflicht, bei Neuvermietung ein amtliches Formular zur Mitteilung des vorangehenden Mietzinses beizulegen „Mieterschutz beim Einzug“). Auch sind die Gebühren bei mietgerichtlichen Verfahren nochmals reduziert und limitiert worden („Mieterschutz am Gericht“).

Für die beiden Verfassungsinitiativen hingegen müssen zuerst gesetzliche Grundlagen erarbeitet werden. Zur Umsetzung der Wohnschutzinitiative hat der Regierungsrat bereits vor über einem Jahr berichtet und eine entsprechende Anpassung des Wohnraumfördergesetzes vorgeschlagen. Der Gesetzesentwurf befindet sich zurzeit noch in der parlamentarischen Beratung.

Präsentation

Link zum Video der Medienkonferenz vom 20. März 2020

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