Regierungsrat erhöht Mittel für Ausfallentschädigungen im Kulturbereich auf 15 Millionen Franken

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung am Dienstag weitere 5 Millionen Franken für Kulturschaffende zulasten des Krisenfonds bewilligt, um die wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus im Kultursektor abzufedern. Dies geschieht, nachdem der Bund die Massnahmen zur Sicherung der Schweizer Kulturlandschaft um vier Monate bis zum 20. September verlängert und seine Mittel für Ausfallentschädigungen im Kulturbereich erhöht hat. Zusammen mit den bereits im März aus dem Krisenfonds gesprochenen 10 Millionen Franken stellt der Kanton neu 15 Millionen Franken für Ausfallentschädigungen zur Verfügung. Zusammen mit den Bundesmitteln werden dem Kultursektor in Basel-Stadt nun 30 Millionen Franken zugesprochen.

Der Kulturbereich war einer der ersten, der von den Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus betroffen war und er wird einer der letzten Wirtschaftssektoren sein, der zu einer Normalität zurückkehren wird. Noch bis mindestens Ende August sind Grossveranstaltungen verboten, viele Festivals sind bereits abgesagt worden und Kulturbetriebe sind durch die notwendigen Schutzkonzepte stark eingeschränkt in ihrem Betrieb. Auch für Kunstschaffende ist die Situation prekär und die finanziellen Einbussen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sind gravierend und teilweise existenzbedrohend.

Der Regierungsrat Basel-Stadt erhöht deshalb die Mittel für die Umsetzung der Bundesverordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus im Kultursektor auf insgesamt 15 Millionen Franken. Diese Mittel werden durch den Bund verdoppelt, do dass bis Herbst 2020 rund 30 Millionen Franken für Ausfallentschädigungen für in Basel ansässige Kulturunternehmen und Kulturschaffende zur Verfügung stehen, wenn sie aufgrund der Bundesmassnahmen zur Eindämmung des Coronavirus finanzielle Einbussen haben.

Die Ausfallentschädigungen können maximal 80 Prozent des finanziellen Schadens abdecken, sofern dieser nicht bereits über andere staatliche Massnahmen (bspw. Kurzarbeit oder Erwerbsausfall via Ausgleichskasse) aufgefangen wird. Die Abteilung Kultur im Präsidialdepartement nimmt noch bis zum 20. September Gesuche entgegen. Anrechenbar sind Schäden aufgrund von abgesagten, verschobenen und nur reduziert durchführbaren Veranstaltungen, die bis Ende Oktober 2020 geplant waren.

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