Schutzkonzepte Kulturbereich

Maskenpflicht
Am 20. August 2020 hat der Regierungsrat von Basel-Stadt die Maskenpflicht erweitert. Neu gilt sie für die öffentlich zugänglichen Innenräume von Verkaufslokalen, Einkaufszentren und Restaurationsbetrieben (einschliesslich Bar- und Clubbetriebe sowie Diskotheken und Tanzlokale). Davon ausgenommen sind Kinder bis zu ihrem 12. Geburtstag, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Gesichtsmasken tragen können sowie Mitarbeitende der betroffenen Einrichtungen oder Betriebe, wenn ein wirkungsvoller Ansteckungsschutz durch Schutzvorrichtungen wie beispielsweise Kunststoffglasscheiben erreicht werden kann. Die erweiterte Maskenpflicht ist vorerst bis Ende 2020 befristet.
Schutzkonzepte Veranstaltungen
Rahmenschutzkonzept für öffentliche Veranstaltungen ab 6. Juni 2020 (EDI, BAG) Deutsch, Français
Schutzkonzept Theater, Konzert, Veranstaltung (SBV, orchester.ch, svtb-astt)
Schutzkonzept Freie Theaterszene (Theaterschaffende Schweiz)
Schutzkonzepte Museen
Standardschutzkonzept für Museen, Bibliotheken und Archive (SECO)
FAQ zum Schutzkonzept Museen (Abteilung Kultur BS)
Schutzkonzept Kinos